Allgemeine Geschäftsbedingungen Meyer's Naturerlebnisse

Ja, auch das muss sein. Damit wir Unterwegs uns auf die Natur und das Wandern konzentrieren können, hat auch Meyer's Naturerlebnisse Kleingedrucktes. Alles was wichtig ist, damit wir unseren Anlass geniessen und keine Probleme miteinander haben steht hier drin.


Meyer’s Naturerlebnisse

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Anmeldung

Mit der Anmeldung (Post, Email, Telefon, mündlich) anerkennt der Teilnehmer die AGB. Nach Erhalt der Anmeldung erhalten die Teilnehmer von Meyer’s Naturerlebnisse die nötigen weiteren Informationen.

Persönliche gesundheitliche Voraussetzungen

Eine gute Gesundheit und körperliche Verfassung ist für das Gelingen der Tour Voraussetzung. Als Teilnehmer sind sie verpflichtet die Tourenleitung vor Beginn der Tour über allfällige gesundheitliche Probleme zu orientieren. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Tourenleiter über bestehende Trittunsicherheit, Schwindel, Höhenangst orientiert wird. Es wird auch erwartet, dass die Teilnehmer über eine der Tour angepasste Ausrüstung verfügen.

Pflichten

Die Teilnehmer verpflichten sich

-       den Weisungen das Wanderleiters folge zu leisten

-       zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Anerkennung, Kameradschaft und Hilfsbereitschaft

-       Rücksicht auf die Natur und Umwelt zu nehmen

Der Wanderleiter steht während der Tour für die Gesamtleitung der Gruppe und nur in Ausnahme fällen für die persönliche Betreuung einzelner Gäste zur Verfügung. Der Wanderleiter entscheidet im Interesse der Gruppe und der Sicherheit. Die erteilten Weisungen sind zu befolgen.

Natur/Umwelt

Meyer’s Naturerlebnisse führt alle seine Touren und Workshops nach Grundsätzen der Naturverträglich durch. Die Touren führen teilweise abseits von Wegen und auch durch Natur.- und Wildschutzgebiete. Meyer’s Naturerlebnisse und die Teilnehmer respektieren die Flora und Fauna und nehmen auch Rücksicht auf andere Natur- und Erholungssuchende. Deshalb sind störende Mittel wie Drohnen, Audio und ähnliches bei den Anlässen von Meyer’s Naturerlebnisse untersagt.

Tarife

Die Tarife richten sich grundsätzlich nach den Empfehlungen des Schweizer Bergführerverbandes SBV-ASGM und werden vor der Tour mit dem Gast schriftlich vereinbart.

Bezahlung

Bei Tagestouren erfolgt die Bezahlung am Tourtag. Bei Mehrtagestouren und Wanderwochen hat die Bezahlung 10 Tage vor Beginn der Tour zu erfolgen.

Leistungen

Im Preis inbegriffen sind Wanderleiter und Unterkünfte bzw. Halbpension gemäss Beschreibung im jeweiligem Programm. Nicht inbegriffen sind Getränke, Zwischenverpflegung, Mietkosten für Material, Transportkosten und Spesen für den Wanderleiter, sofern es in der Ausschreibung nicht anders aufgeführt ist.

Programmänderungen

Sicherheit ist unser oberstes Gebot. Witterungsverhältnisse können wir nicht beeinflussen.
In Absprache mit den Teilnehmern können Meyer’s Naturerlebnisse deshalb kurzfristig Programm.- Gebiets.- oder Routenänderungen vornehmen. Die definitive Entscheidung liegt immer beim Wanderleiter. Allfällige Mehrkosten für Reise und Unterkunft gehen dabei zu Lasten der Teilnehmer.

Rücktritt durch Teilnehmer

Ein Rücktritt nach erfolgter Anmeldung muss in jedem Falle frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Bei Rücktritt bis 10 Tage vor Beginn 50% des Preises. 9 bis 0 Tage vor Beginn 100% des Preises. Bricht ein Teilnehmer eine Tour frühzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Vermittlung eines Ersatzteilnehmers entfallen die Anullationskosten weg.

Rücktritt durch Meyer’s Naturerlebnisse

Annullieren Meyer’s Naturerlebnisse eine Tour wegen nichterreichen der Mindestteinehmerzahl, werden die Teilnehmer 7 Tage vor Beginn informiert. Falls die Teilnehmer aber bereit sind, eine Preiserhöhung in Kauf zu nehmen, können die Touren auch mit weniger Personen durchgeführt werden. In Ausnahmesituationen (z.B grosse Lawinengefahr, Unwetter, sehr schlechte Wetteraussichten) können Meyer’s Naturerlebnisse Touren auch kurzfristig annullieren. Bereits einbezahlte Beträge werden rückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Bei vorzeitigem Tourabruch durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

COVID-19

Alle Anlässe von Meyer's Naturerlebnisse werden nach den Richtlinien das BAG durchgeführt. Als Mitglied des Schweizer Bergführerverband SBV-ASGM gilt für mich als Wanderleiter SBV das Schutzkonzept des SBV Stand 01. März 2021.

 

Versicherung, Haftung, Schadenersatz

Als Wanderleiter SBV bieten wir Ihnen während der Tour grösstmögliche Sicherheit:
Beim Wandern und Schneeschuhlaufen ist jedoch ein Restrisiko nicht auszuschliessen. Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmer diese Gefahren ausdrücklich und verzichten bezüglich dieses Restrisikos auf Schadenersatz oder Haftungsansprüche an Meyer’s Naturerlebnisse. Dies betrifft auch Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen von eigenem und Mietmaterial. Unfall.-, Haftpflicht.- und Krankenversicherung sind Sache der Teilnehmer. Wir empfehlen die SAC.- und REGA Mitgliedschaft.

 

Datenschutz
Ihre persönlichen Daten wie Email, Telefon, Adresse, Gesundheit usw. gibt Meyer's Naturerlebnisse niemandem weiter. Fotos mit Personen veröffentlichen wir nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Person auf unserer Webseite. 

Gerichtsstand

Für alle Streitfälle, unabhängig vom Schadenwert und Nationalität, sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist Bern, BE

 

Willy Meyer, Wanderleiter SBV,
Meyer’s Naturerlebnisse, 3072 Detligen,  Stand Feb. 2021


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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Meyer's Naturerlebnisse AGB
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